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Berlin – Paris – Moskau – Brüssel

Die europäische Seite der Berliner Polizei

Von Gerd Neubeck

Auf die Polizei kommen in der Zukunft große Veränderungen zu: Angesichts eines wachsenden Europas und einer stetig sich globalisierenden Welt erläutert der Vizepräsident der Berliner Polizei, Gerd Neubeck, welche Aufgaben in den nächsten Jahren zu bewältigen und wie die Herausforderungen zu meistern sind.

Die Anforderungen an die Berliner Polizei haben sich in den vergangenen 15 bis 20 Jahren, insbesondere seit dem konkreten Übergang der Aufgabe als Hauptstadt und Regierungssitz, erkennbar verändert. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen ist zum Teil der spezifischen Berliner Situation in Wende- und Nachwendezeiten geschuldet, im Wesentlichen aber Folge eines strukturellen Wandels in der Kriminalität, der mit dem in aller Munde befindlichen Begriff Globalität nur partiell zu beschreiben ist.


Bei Festen und Demonstrationen im Einsatz: Die Anti-Konflikt-Teams der Polizei
Foto: Polizei Berlin

Nicht nur die Bekämpfung der Kriminalität ist im erweiterten Europa zunehmend geprägt durch grenzüberschreitende Deliktsformen und Täter – auch an anderer Stelle sieht sich die Berliner Polizei vor Herausforderungen an „Internationalität“, drei Beispiele seien genannt:

> Tourismus: Mehrere Millionen Besucher erzeugen Forderungen nach Kultur- und Sprachkompetenz.

> Wirtschaft: Der „klassische“ Berliner Handwerksbetrieb ist nicht tot, aber multinational orientierte Dienstleister gewinnen wachsende Bedeutung, auch als „Kunden“ der Polizei in Form von Opfern und Tätern.

> Gesetzgebung: Spätestens seit den Konferenzen von Tampere und Nizza ist klar, dass der Weg der Europäischen Union im Feld Justiz/Innere Sicherheit immer mehr in Richtung Gemeinschaftsrecht geht. Dabei sind banal erscheinende Anpassungsprozesse wie zum Beispiel die europäische Vollstreckung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen für eine Verwaltung ein tiefgreifender Einschnitt mit erheblichen Ausbildungs- und Umstrukturierungsfolgen.


Seit Berlin Hauptstadt ist, gehören Motorradstaffeln fast schon zum gewohnten Straßenbild
Foto: Polizei Berlin

Sukzessive muss also eine Anpassung der Berliner Polizeibehörde an neue Herausforderungen erfolgen, die sowohl personelle als auch fachliche Auswirkungen zeitigen. Das strategische Ziel lässt sich dabei wie folgt umschreiben:

Die Berliner Polizei verfolgt im Rahmen ihrer Funktion als Hauptstadtpolizei und größte deutsche Polizeibehörde eine aktive Funktion in der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit. Dabei setzt sie folgende Schwerpunkte:

> Entwicklung eines eigenständigen Profils, insbesondere in der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit und in Bezug auf die städtepartnerschaftlichen Verbindungen Berlins, durch eine aktive Beteiligung an geeigneten bi- und multilateralen Kooperationsgremien im Rahmen polizeilicher Aufgaben, professionelle Betreuung von nationalen und internationalen Besuchern, Delegationen sowie die Erstellung von aktuellen, mehrsprachigen Informationsmaterialien in angemessener Form und Anzahl.

> Qualifizierung und Leistungssteigerung, insbesondere durch die Förderung der Zweisprachigkeit des Personals unter besonderer Anerkennung der Bedeutung des Englischen als „internationale Polizeisprache“ und durch die Erhöhung der Kulturkompetenz und der Fähigkeit, in multinationalen Umgebungen erfolgreich zu arbeiten. Ausbau der Nutzung der geförderten Projektarbeit in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Ausland, insbesondere EU-Mitgliedsstaaten und assoziierte Staaten, durch Professionalisierung des Projektmanagements, Gewinnen der erforderlichen Erfahrungen und Fähigkeiten zur erfolgreichen Durchführung internationaler polizeilicher Projektarbeit und die Übertragung von Projektleitungsaufgaben an förderungsgeeignete Führungskräfte.

> Erhöhung der Effizienz der fallbezogenen internationalen polizeilichen Zusammenarbeit durch eine Stärkung des Kompetenzniveaus im Bereich internationaler polizeilicher Zusammenarbeit, insbesondere durch das Bereitstellen von Informationen durch Einrichten eines Infopools internationale polizeiliche Zusammenarbeit und die Stärkung der Querschnittskompetenz in Bezug auf EU- Strukturen und EU-Recht.


Europas Grenzen fallen: Berlins Polizei arbeitet mit der Polizei anderer Länder zusammen, zum Beispiel mit Lettland
Foto: Polizei Berlin

In den klassischen Feldern der polizeilichen Zusammenarbeit, vornehmlich im Bereich der fallbezogenen kriminalpolizeilichen Kooperation, hat sich eine weitgehende Veränderung und Potenzierung der Ansprüche ergeben. Bei qualitativ gleich bleibenden Inhalten hat sich quantitativ das Aufkommen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – es wird zweifelsohne weiter steigen, da grenzüberschreitende und globale Erscheinungsformen der Kriminalität unbestreitbar auf dem Vormarsch sind.

War diese Arbeitsverdichtung noch im Wesentlichen durch organisatorische Maßnahmen und verbesserte Arbeitsprozesse aufzufangen, ergibt sich die besondere Herausforderung in jüngerer Zeit durch die Fortschritte des Zusammenwachsens in Europa sowie bi- und multilaterale Vereinbarungen zur Bekämpfung globalisierter Kriminalität. Als Stichworte zu dieser Entwicklung seien angeführt:

> Die Vervielfältigung der „Kanäle“ internationaler Zusammenarbeit: Zur IKPO („Interpol“) gesellten sich die Schengen-Kooperation, Europol sowie die immer intensiver werdende bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Hierdurch erwächst erhöhter Kontrollbedarf des internationalen Dienstverkehrs, um Zusammenhänge erkennen und Doppelbearbeitungen vermeiden zu können.

> Die Einführung neuer Instrumente und Methoden („europäischer Haftbefehl“, „europäische Beweisanordnung“, E-Mail-Verkehr der IKPO, „europäisches Justitielles Netz“) hat den internationalen Rechtshilfeverkehr effektiviert, erzeugt jedoch erhöhte Ansprüche an die Qualität und Geschwindigkeit der Bearbeitung sowie die Entscheidungssicherheit der Mitarbeiter.


Spezialkräfte im Einsatz
Foto: Wannenmacher

Der Bereich der nicht fallbezogenen, internationalen kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit ist ebenfalls von Zuwächsen gekennzeichnet. Erhöhte Anforderungen an die Grundsatz- und Querschnittstätigkeit in der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit ergeben sich aus der tendenziell wachsenden Beschäftigung bestehender Gremien mit entsprechenden Themen, der Existenz entsprechender Arbeitsgruppen und Gremien auf europäischer Ebene sowie der Vorbereitung einer wahrscheinlichen gemeinsamen Innen- und Justizpolitik der EU in naher Zukunft. Dies erhöht die Notwendigkeit der Beschäftigung mit europäischem Recht, Entscheidungsmechanismen und Anforderungen auf allen Ebenen der Polizei.

Neben der Verbesserung des Informationsservices wird die Unterstützung der bilateralen Kooperation immer bedeutender; für Berlin insbesondere im Zusammenhang mit Polen, mit dem die Berliner Polizei zusammen mit den anderen grenznahen Bundesländern durch ein Regierungsübereinkommen seit 1995 verbunden ist.

Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ohne konkreten Aufgabenbezug findet bislang nur partiell statt, ist aber eindeutig Teil der europäischen Philosophie und zweifelsohne fachlich erforderlich. Spätestens seit den Beschlüssen von Tampere (1999) hat sich auch die Bundesrepublik zu dem Ziel einer europäischen Harmonisierung der polizeilichen Ausbildung bekannt. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen in der Beratung von ausländischen Polizeien, bei der Entsendung in internationale Polizeimissionen und die Wünsche ausländischer Besucher und Delegationen, dass alle essentiellen Themen der polizeilichen Aufgabenerledigung Gegenstand der bi- und multilateralen Diskussion sind und insofern Teil des Anspruchs an eine moderne Polizeibehörde. Dies gilt auch für die Wahrnehmung von und Beteiligung an Ausbildungsvorhaben der europäischen Polizeiakademie.

Die Berliner Polizei betreibt diesbezüglich gemeinsam mit anderen europäischen Hauptstadtpolizeien Gesprächskreise auf der Ebene der Behördenleiter und der Leiter der Kriminalpolizeien. Diese Konferenzen haben bereits zu einer deutlichen Verbesserung des Informationsaustausches beigetragen und bestätigen einmal mehr die Annahme, dass erfolgreiche fachliche Zusammenarbeit durch Vertrauensbildung und persönliche Kenntnis gefördert werden.

Darüber hinaus, äußerlich deutlich durch die wachsende Zahl von internationalen Besuchergruppen, Delegationen und internationalen Gremienvertretern, rückt die Berliner Polizei auch mehr und mehr in den Blickpunkt öffentlicher Wahrnehmung und bemüht sich insofern,

  • Besuchern und Delegationen adäquate Gesprächspartner zu bieten sowie insbesondere thematische Schwerpunkte professionell darstellen zu können,
  • bei internationalen Veranstaltungen kompetente Vertreter zu präsentieren,
  • kurzfristig und professionell Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung organisieren zu können,
  • durch aktive Präsenz in Gremien und internationalen Veranstaltungen eine nachhaltige Identit"t zu entwickeln,
  • bei Veranstaltungen mit internationalen Bezügen sowie bei den diplomatischen Vertretungen in der Stadt adäquat präsent zu sein.


Die Polizeikelle: Schreckgespenst aller Autofahrer
Foto: Photocase

Personell ergeben sich durch die Neuausrichtung Veränderungen in den Anforderungsprofilen, insbesondere in den Bereichen der Erweiterung der Sprachkompetenz durch polizeifachliche Sprachausbildung, Bildung von Neigungsgruppen („Practise Your English“) sowie der Förderung der Allgemeinbildung mit dem Ziel der Kulturkompetenz und Formulierung des Anspruchs an Führungskräfte, sich und ihre Mitarbeiter „auf dem Laufenden“ zu halten.

Die engen Grenzen im Berliner Landeshaushalt und die Grundsätze der Verwaltungsreform gebieten es, bei neuen Aufgaben auch immer an die Finanzierung zu denken. Die Verwaltung – nach vielen Jahren der kameralistischen Bewirtschaftung nicht eben an Selbstständigkeit gewöhnt – beginnt auf diesem Feld erst standfest zu werden. Umso wichtiger sind Fördermittel, die zunehmend auf dem europäischen Markt zu akquirieren sind. Die Europäische Union bietet auf dem Feld Justiz/Inneres verschiedene Förderinstrumente mit unterschiedlicher Ausgestaltung an, die auch zur Verbesserung der polizeilichen Qualität, zur Lösung beziehungsweise Erforschung von Problemfeldern und zum Auf- und Ausbau internationaler Kontakte genutzt werden können.

Die Instrumente unterscheiden sich im Wesentlichen nach den Adressaten und sind auf bestimmte Kernthemen der EU-Politik ausgerichtet: Beratungs- und Unterstützungsprogramme zur Erreichung gemeinsamer Standards, zum Aufbau handlungsfähiger Strukturen und zur Verbesserung der Kooperation zwischen existierenden Strukturen. Darin enthalten sind Programme zur Unterstützung bestimmter Aufgabenbereiche beziehungsweise mit definierten Zielen oder zur Beratung anderer Staaten, innerhalb und außerhalb der EU (AGIS, PHARE, MEDA und andere) sowie Unterstützungseinrichtungen der EU in anderen Staaten, wie zum Beispiel Polizeimissionen zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen bei erkennbar längerfristigem und grundsätzlichem Beratungsbedarf und dem Erfordernis logistischer Hilfestellung.

Hinzu kommt die Entsendung nationaler Experten für konkrete Aktivitäten, die Erstellung von Leitlinien und Materialien zur Harmonisierung und Evaluation von Maßnahmen unter Mithilfe nationaler Experten („best practice“) sowie die Bereitstellung von Strukturfonds zur Angleichung von Rahmenbedingungen und zum Ausgleich infrastrukturell bedingter Ungleichgewichtigkeiten. Die neue Herausforderung besteht diesbezüglich nicht nur in der Entsendung geeigneten Personals, sondern auch im Umgang mit entsprechenden Ausschreibungen, Bewerbungen und letztendlich den Haushaltsvorschriften im europäischen Zusammenhang. Die Berliner Polizei betreut zur Zeit fünf Projekte unter PHARE-Twinning:

  • „State Police“, Republik Lettland
  • „Document System“ (Twinning-light), Republik Lettland
  • „Strengthening capacities in the fight against organised crime and transborder crime“, Republik Ungarn. Dieses Projekt ist weitgehend abgeschlossen
  • „Fighting Corruption“, Republik Estland
  • „Fight against Trafficking in Human Beings“, Repu-blik Türkei (in Vorbereitung)

Ferner waren wir als Juniorpartner an zwei Projekten mit der Polnischen Republik beteiligt, die unter Führung des Bundesgrenzschutzes beziehungsweise des Bundeskriminalamtes durchgeführt wurden.

Inzwischen hat die Berliner Polizei auf diesem Feld ein anerkanntes Ansehen errungen, so dass wesentlich mehr Angebote zur Übernahme von Projekten eingehen als absehbar durchgeführt werden können – bis hin zu konkreten Wünschen der bislang betreuten Partner, neue Projekte gemeinsam aufzulegen.

Die Durchführung hat allerdings Grenzen, denn derartige Projekte bedingen umfangreichen Personaleinsatz (das Beispiel Ungarn zeigt, dass innerhalb eines Jahres rund 200 Arbeitstage deutscher Experten in Ungarn anfielen und ein Beamter für die gesamte Projektlaufzeit als Heranführungsberater abgeordnet wurde).


Der so genannte Gruppenwagen der Berliner Polizei, im Volksmund „Wanne“, geht in naher Zukunft in den Ruhestand


Im Bereich der Entsendung von Beamten in internationale Polizeimissionen (sowohl UN-Missionen als auch EU-Missionen, zur Zeit im Kosovo, Albanien und Afghanistan) verfügt die Berliner Polizei bereits über ein Entsendungskonzept, das insbesondere auch dem Ziel der strukturierten Personalentwicklung Rechnung trägt. Die Besonderheit dieser Entsendungen besteht darin, dass für die Berliner Polizei aufgrund von Bund-Länder-Schlüsseln eine Entsendungsverpflichtung besteht. Darüber hinaus gewährleisten diese Einsätze die Vermittlung der Erfahrungen eines internationalen Arbeitsumfeldes; grundsätzlich handelt es sich jedoch – mit Ausnahme weniger Führungsfunktionen – um „klassische“ polizeiliche Basisarbeit, weniger um analytische, konzeptionelle Aufgaben.

„Durch die Erweiterung des Binnenmarktes um die Staaten, die Berlin am nächsten liegen, erwachsen der Stadt Entwicklungschancen, die es weiter zu nutzen gilt. Es geht darum, in für Berlin wichtigen Kompetenzfeldern die Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa auszubauen und nachhaltige Kooperationen auszubauen“ (Positionspapier zur Zusammenarbeit des Landes Berlin mit den MOE-Staaten [Länder in Mittel- und Osteuropa] vom 14.10.2003).

Politische Richtungsentscheidungen wie die vorstehenden sind weniger Auslöser, als lediglich Formulierung eines Bedarfs, der sich wie folgt charakterisieren lässt und gleichzeitig die Folge erkannter Anforderungen ist. Dabei steht nicht allein das Bestehen der Herausforderung, sondern ganz besonders die Verbesserung der heimischen Kompetenz im Vordergrund:

  • Die Internationalisierung der Kriminalität und – dementsprechend – der Strafverfolgung erzeugt veränderte Anforderungen an Qualität und Umfang der Polizeiarbeit.
  • Die Berliner Polizei in ihrer Rolle als Hauptstadtpolizei und Polizei einer europäischen Metropole muss ihr Profil schärfen und Europafähigkeit erlangen. Dies insbesondere durch Verbesserung der einschlägigen Kompetenzen in den Bereichen Sprache, Kultur und Recht.
  • Die Zusammenarbeit mit den Polizeien der Nachbarländer stärkt – über den unmittelbaren Anlass hinaus – die Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Unterstützung.
  • Durch Informationsaustausch und vertrauensbildende Zusammenarbeit wird die Harmonisierung der Strukturen und das gegenseitige Verständnis gefördert.
  • Die Tätigkeit eigener Mitarbeiter in internationalen Projekten fördert durch Rückkoppelungs- und Lerneffekte die Problemlösungskompetenz in der heimischen Tätigkeit. Nicht nur in Bezug auf Internationalität, sondern auch fachlich erfolgt eine Weiterbildung bei gleichzeitiger Motivation durch das Bestehen von Herausforderungen.
  • Beratungstätigkeit und Erkenntnisaustausch stärken die Bereitschaft, das heimische Wissensmanagement zu evaluieren und professionelle Arbeitsteilung zu fördern.


Sprachkompetenz wird für die Polizei immer wichtiger
Foto: Dahl

Die Sprachkompetenz bildet hierbei einen zentralen Ansatz. Zwar wird es kaum möglich sein, allen Sprachbedürfnissen in Berlin zu entsprechen, jedoch sollte wenigstens eine breit gefächerte Grundkompetenz und – entsprechend der Verantwortungsebene – auch eine Sprachkompetenz in Fachvokabular vorhanden sein. Nur sehr wenige Führungskräfte hatten in der Vergangenheit wirklich sichere Fremdsprachenkenntnisse in Wort und Schrift und sind zum Beispiel in der Lage, ohne Dolmetscher aktiv und passiv einer internationalen Konferenz zu folgen. Auch die Kulturkompetenz spielt eine wesentliche Rolle. Neben der Anforderung, relevante kulturelle und religiöse Schranken zu kennen und in das eigene Handeln einzubauen, sollten zumindest Führungskräfte grundlegende Kenntnisse in Landeskunde, Politik und Kultur der Nachbarstaaten haben und diese regelmäßig auffrischen. Im Ausland erworbene Kompetenzen sind dabei unmittelbar im Inland nutzbar und erzeugen überdies einen notwendigen Multiplikationseffekt.

Die Steigerung der Fachkompetenz letztlich steht im Vordergrund. Längst ist es auch im Bereich der Polizeiaufgaben nicht mehr anzunehmen, dass ein Staat allein über optimale Kompetenzen verfügt. Vielmehr erzeugt die Vielschichtigkeit der polizeilichen Herausforderungen ebenso wie die wandernden Problemfelder bei Kriminalität und Gefahrenabwehr eine grenzüberschreitende Optimierung von Methodik und Taktik, die sich die Polizeibehörden zu Nutzen machen sollten. Als Beispiele seien nur die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Phänomene der organisieten Kriminalität und die Bewältigung von „Globalisierungskriminalität“ im Zusammenhang mit internationalen Konferenzen genannt.

Es sind demnach Vorteile für das Land Berlin, die Berliner Polizei und deren Personal vorhanden, die in einen Ausgleich mit dem zu treibenden Aufwand zu bringen sind; dabei kann nicht bestritten werden, dass durchaus unterschiedliche Ansichten über Maß und Form der Beteiligung an internationalen Aufgaben bestehen.

Unbestritten kann aber gelten, dass die Gewinnung erforderlicher Kompetenzen – insoweit sie als erforderlich und zukunftsführend anerkannt werden – im Rahmen des aktiven Arbeitens an Projekten erfahrungsgemäß zielgerichteter vermittelt werden, als durch Ausbildung allein. Eine Ausbildung im Übrigen, die nur partiell überhaupt angeboten wird und deren Finanzierung häufig die eigenen Möglichkeiten einer Polizeibehörde übersteigt. Die Anforderungen in Bezug auf internationale Arbeit werden wachsen; gleichzeitig ist angesichts begrenzter nationaler Haushalte kaum mit nennenswert stärkeren Budgets für Polizeiaufgaben zu rechnen und zeitgleich auch nicht mit einer wesentlichen Verringerung dieser Aufgaben. Es gilt also, alle Möglichkeiten der Verdichtung und Evaluation von Aufgaben durch Professionalisierung und Kooperation zu nutzen – hier ist ein weites Feld zur Verbesserung aufgeschlossen, nach meiner Überzeugung auch innerhalb der nationalen Strukturen. Diese nationalen Strukturen werden sich alsbald international messen lassen müssen, denn es ist zwar nicht mit einer Übertragung hoheitlicher Polizeiaufgaben an ausländische Behörden zu rechnen, aber die Erfolgskriterien sind schon heute grenzüberschreitend bestimmbar.


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